
Die Summe der Neben- und Heizkosten sind die sogenannten Betriebskosten.
D.h. neben Ihrer Nettokaltmiete leisten Sie monatlich eine Vorauszahlung für Neben- und Heizkosten an Ihren Vermieter, über die in dem auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahr abgerechnet wird.
Welche Betriebskosten von dem Vermieter auf den Mieter in Rahmen der Nebenkostenabrechnung grundsätzlich umgelegt werden dürfen entnehmen Sie bitte der ab 1. Januar 2004 gültigen Betriebskostenverordnung.
Ausführliche Informationen rund um die Heizkosten finden Sie in der Heizkostenverordnung.
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