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Nachfolgend stellen wir Ihnen verschiedene Links und Infos zur Verfügung, die Ihnen bei der Organisation
Ihres Umzuges hilfreich sind.


Meldeservice der Deutschen Post -
1 x anmelden = 20 x ummelden 

An-/Ummeldung - Online Formulare der Stadt Kiel 

Service rund um die Stromversorgung - Stadtwerke Kiel 

Die richtige Entsorgung - Sperrgut


Sind Umzugskosten steuerlich abziehbar?

Grundsätzlich zählen Umzugskosten zu den Kosten der privaten Lebensführung und somit zu den nicht abziehbaren Aufwendungen.

Liegen jedoch nachweislich gesundheitliche Gründe für einen Umzug vor, sind die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen

Ist der Umzug betrieblich oder dienstlich veranlasst, gelten die Kosten als Betriebsausgabe oder Werbungskosten. Der Steuerpflichtige muss allerdings nachweisen, das der Grund des Umzugs rein beruflich
ist und der private Aspekt eine untergeordnete Rolle spielt. Kostenersatz durch den Arbeitgeber gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Allerdings sind die Werbungskosten um gewährte Vergütungen zu kürzen.



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